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| Wir verkaufen Wissen |
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Software-Projekt-Beratung
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Leistungen |
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Bildnachweis: Photocase.com |
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| Papiere und Rollen im Softwareprojekt |
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Lastenheft, Pflichtenheft und Spezifikation werden als Begriffe in der "schlechten" alltäglichen Praxis oft synonym verwendet oder unklar gegeneinander abgegrenzt. Hier sollen die Begriffe im Sinne der DIN 69905 verwendet werden.
Lastenheft (oder Anforderungsspezifikation)
Was soll die Software leisten.
Das "wichtigste" Papier für den Auftraggeber.
Obwohl das "wie" im Pflichtenheft nach der Theorie nicht vorkommen sollte, muss der Schreiber des Pflichtenheftes in der Praxis wissen , was technisch "leicht" machbar ist (Stand der Technik). Oft treiben "Kleinigkeiten" den Aufwand für den Programmierer und damit die Kosten eines Softwareprojektes in ungeahnte Höhen. Daraus die Empfehlung: "Der Autor des Pflichtenheftes sollte Programmieren können, aber ein anderer sollte es programmieren." |
Pflichtenheft oder Spezifikation
Wie soll die Aufgabe gelöst werden.
Das Dokument erstellt der Auftragnehmer (Programmierer).
Der Auftraggeber (Kunde) muss dem Papier zustimmen, welches dadurch für beide Seiten bindend wird. Bei kleineren Projekten kann auf diese Papier verzichtet werden. In unserer Praxis hat sich als bessere Alternative, die schnelle Entwicklung eines Prototypen und deren Durchsprache mit dem Kunden bewährt. Dort gemeinsam gefasste Beschlüsse werden durch ein Besprechungs-protokoll für beide Seiten verpflichtend. |
Kunde (Auftraggeber)
Kunden welche nicht regelmäßig mit der "Produktion" von Software befasst sind, benötigen nach unserer Erfahrung externe Beratung und Unterstützung für die unter-schiedlichen Phasen eines Softwareprojektes:
Angebot, Auftrag, Dienstvertrag, Werkvertrag mit Abnahme,..
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